Mit Entscheid vom 30. August 2017 bewilligte die Gemeinde auch das zweite Projektänderungsgesuch der Beschwerdegegnerschaft. Da die Gemeinde die Einsprache vom 22. August 2017 aber im Dossier des bereits rechtskräftig bewilligten, ursprünglichen Baugesuchs abgelegt hatte, erliess sie den Entscheid vom 30. August 2017 ohne Würdigung der Einsprache und eröffnete ihn den Beschwerdeführenden nicht.