Der gebotene Zeitaufwand wird hingegen zu Recht als durchschnittlich gewichtet. Zwar beschränkte sich der Aufwand des Rechtsvertreters der Beschwerdegegnerschaft vor der BVE hauptsächlich auf das Verfassen der Beschwerdeantwort und der Schlussbemerkungen, da (lediglich) ein einfacher Schriftenwechsel ohne Beweismassnahmen durchgeführt wurde. Allerdings war die Beschwerde mit ihren zahlreichen Anträgen und Rügen überdurchschnittlich umfangreich. Angesichts der zahlreichen umstrittenen Rechtsfragen ist auch die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als durchschnittlich einzustufen.