b) Über das Baugrundstück führt ein allgemeines Fusswegrecht von P.________ zum Q.________. Der fragliche Weg verläuft zuerst entlang der Parzellengrenze zum Grundstück der Beschwerdeführerin. Nach circa 14 m wendet er sich nach Westen und verläuft hinter dem Gebäude L.________strasse 18 in einem Bogen bis zur Parzellengrenze und anschliessend in Richtung R.________. Die Beschwerdegegnerschaft plant nun, den Fussweg entlang der Parzellengrenze zum Grundstück der Beschwerdeführerin weiter hinauf bis in die neue Zufahrtsstrasse zu führen. Es ist unbestritten, dass es sich beim fraglichen Fussweg um einen öffentlichen Weg handelt.