P.________ und durch erwachsene Personen dieser Siedlung, die das Dorf P.________ ohne Auto besuchten. Überdies sei der Weg vor allem auch ein rege benützter Spazierweg in den nahen Wald, insbesondere von den immer zahlreicher werdenden Hundehaltern im schnell wachsenden Dorf P.________. Eine Verlegung des öffentlichen Fussweges sei für die Beschwerdeführerin nicht zumutbar. Dies würde zu einer Störung der Privatsphäre durch Hundehalter und freilaufende Hunde sowie Hundekot im Garten usw. auf der offenen Westseite der Liegenschaft führen.