behandelt und bewilligt hat. Hingegen können Rügen im Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision nicht gehört werden, da diese ausserhalb des in der Verfügung geregelten Rechtsverhältnisses liegen. Wie die Beschwerdegegnerschaft zutreffend ausführt, müsste die Beschwerdeführerin im Rahmen des Verfahrens zur Ortsplanungsrevision vorbringen, mit der geplanten Schaffung einer Grünzone auf Parzelle Nr. E.________ werde die Erschliessung ihrer Liegenschaft Nr. G.________ verhindert. Insoweit kann auf die Beschwerde nicht eingetreten werden.