__ rechtfertigen und beurteile gar nicht die in der Einsprache gerügte Verletzung von Art. 7 Abs. 4 Satz 1 BauG (Pflicht der Abstimmung von Erschliessungsanlagen). Den Bauentscheid habe das Bauinspektorat erarbeitet, die Schaffung der Grünzone die Planungsabteilung, beide unter dem Dach der Direktion Planung und Verkehr. Die Gemeinde handle vorliegend als Baubewilligungsbehörde nicht neutral, sondern in eigener Sache.