unterhalb des R.________. Diese Wohnzone wird strassenmässig über die Gemeindestrasse I.________ (Parzelle Nr. M.________) erschlossen. Am nördlichen Ende des Quartiers zweigt ab dieser Strasse eine Zufahrtsstrasse ab. Diese führt über die Parzelle Nr. K.________ durch den R.________. Nach etwa 60 m teilt sie sich in zwei Äste. Ein Ast führt zur Liegenschaft I.________ 65 (Parzelle Nr. H.________), der andere zur Liegenschaft I.________ 67 (Parzelle Nr. F.________). Es ist keine Strassenparzelle ausgeschieden; die Zufahrtsstrasse verläuft über privates Grundeigentum und steht damit in Privateigentum. Die südlich der Liegenschaften I.________