Für die geplante Strasse müsse ein völlig neues Trasse in den steilen Hang gelegt werden. Die Behauptung der Beschwerdegegnerschaft, es handle sich um eine blosse Sanierung und nicht einen Neubau, entspreche nicht der Wahrheit. Die Beschwerdeführerin beantragt deshalb Probebohrungen des Untergrundes beim Trampelpfad sowie die Durchführung eines Augenscheins.