___ dienten den Zwecken der Gemeinde. Die Gemeinde habe diesen Weg 1996 nicht nur neu gebaut, sondern sie unterhalte ihn auch. Damit dokumentiere die Gemeinde, dass dieser öffentliche Weg, obwohl auf privaten Grundstücken, von öffentlichem Interesse sei und also auch RA Nr. 110/2017/149 9 Gemeindeinteressen berühre. Dies sei auch im Sinne des Grundbucheintrages, wonach ein allgemeines Fusswegrecht zugunsten der Gemeinde bestehe. Deshalb sei der Regierungsstatthalter für die Erteilung der Baubewilligung zuständig und nicht die Gemeinde.