In ihrer Stellungnahme vom 18. Dezember 2017 verzichtete die Gemeinde darauf, Anträge zu stellen und sich zur Beschwerde zu äussern. Mit unaufgefordert eingereichtem Schreiben vom 21. Dezember 2017 teilte die Beschwerdeführerin mit, sie habe am Vortag festgestellt, dass die Profile mit zwei Querlatten ergänzt worden seien.