Eventuell sei die Baubewilligung aufzuheben und es sei der Bauabschlag zu erteilen. Subeventuell sei die Baubewilligung nur unter den kumulativen Voraussetzungen zu erteilen, dass die Verlängerung der Strasse auf Parzelle Nr. F.________ nicht als private Hauszufahrt, sondern als öffentliche Detailerschliessungsstrasse qualifiziert werde, dass die Strassenerschliessung der Parzelle der Beschwerdegegnerschaft auf die Strassenerschliessung der Parzelle Nr. G.________ der Beschwerdeführerin abzustimmen sei, dass der „Carport" (geschlossenes Garagengebäude, nicht überdachter Autoabstellplatz) fünf Meter nach Norden zu