2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 20. November 2017 Beschwerde bei der BVE ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: Die Baubewilligung vom 19. Oktober 2017 sei wegen Nichtzuständigkeit der Gemeinde Köniz aufzuheben, und das Baugesuch sei neu zu prüfen vom zuständigen Regierungsstatthalter, dies ohne Kostenfolge für die Beschwerdeführerin. Es sei ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Die Profilierung sei gesetzeskonform zu gestalten. Eventuell sei die Baubewilligung aufzuheben und es sei der Bauabschlag zu erteilen.