Zudem sei das Baubewilligungsverfahren bis zum rechtskräftigen Entscheid über die Zuständigkeit zu sistieren. Am 23. August 2017 reichte die Beschwerdeführerin bei der BVE eine Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen die Baubewilligungsbehörde der Gemeinde ein.2 Die BVE wies die Beschwerde mit Entscheid vom 17. Oktober 2017 ab. Mit Gesamtentscheid vom 19. Oktober 2017 bejahte die Gemeinde Köniz ihre Zuständigkeit als Baubewilligungsbehörde und erteilte die Baubewilligung.