Mit Schreiben vom 8. Juni 2017 leitete das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE führt1, die Eingabe an das Bauinspektorat der Gemeinde Köniz weiter mit dem Hinweis, es obliege der Gemeinde, ihre Zuständigkeit zu prüfen und darüber zu befinden. Mit Eingabe vom 14. August 2017 stellte die Beschwerdeführerin bei der Gemeinde den Antrag, das Baugesuch sei an den zuständigen Regierungsstatthalter weiter zu leiten, eventualiter sei die Zuständigkeit der Gemeinde in einer selbständig anfechtbaren Zwischenverfügung festzuhalten. Zudem sei das Baubewilligungsverfahren bis zum rechtskräftigen Entscheid über die Zuständigkeit zu sistieren.