beantragte unter anderem, der Bauentscheid sei vom Regierungsstatthalter zu fällen. Am 6. Juni 2017 reichte die Beschwerdeführerin bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein "Ablehnungsbegehren" gegen die Gemeinde Köniz ein und beantragte, der Bauentscheid sei vom zuständigen Regierungsstatthalter zu fällen. Mit Schreiben vom 8. Juni 2017 leitete das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE führt1, die Eingabe an das Bauinspektorat der Gemeinde Köniz weiter mit dem Hinweis, es obliege der Gemeinde, ihre Zuständigkeit zu prüfen und darüber zu befinden.