betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Köniz vom 19. Oktober 2017 (Baugesuch Nr. 18'561; Neubau Zufahrtsstrasse und Carport) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 31. März 2017 bei der Gemeinde Köniz ein Baugesuch ein für den Neubau einer Zufahrtsstrasse und eines Carports auf Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W und in der Bauklasse IIa. Gegen das Bauvorhaben erhob die Beschwerdeführerin Einsprache. Sie RA Nr. 110/2017/149 2