Dem angefochtenen Entscheid lässt sich entnehmen, dass die Sichtweiten im Knoten H.________/I.________strasse (Kantonsstrasse) nicht den Anforderungen der einschlägigen VSS-Norm entsprechen. Aus diesem Grund verlangte der Oberingenieurkreis III entweder die entsprechende Anpassung des fraglichen Einmündungsbereichs oder die Sperrung der H.________strasse mittels Setzens eines Pfostens.