Gemäss Angaben der Beschwerdegegnerinnen könnte es darum gehen, dass die J.________ AG dem Beschwerdeführer zwar gestattet, gelegentlich über ihr Areal auf die I.________strasse zu fahren, dass sie jedoch die Errichtung eines dinglichen Wegrechts verweigert. Diese Frage kann jedoch offengelassen werden, da im Baubewilligungs- und Baubeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht über privatrechtliche Verhältnisse entschieden wird.