Eingabe darf nicht schaden.6 Was die Begründung betrifft, so muss sinngemäss erkennbar sein, welche Rechtsnorm oder Grundsätze der Ermessungsausübung nach Auffassung der opponierenden Partei verletzt oder inwiefern Sachverhaltselemente unrichtig oder unvollständig festgestellt worden sind7. Die Beschwerde enthält zwar keinen ausdrücklichen Antrag und ist bloss summarisch begründet. Aus der Eingabe kann jedoch geschlossen werden, dass der Beschwerdeführer insofern die Aufhebung des Entscheids beantragt, als die H.________strasse mit einem Pfosten gesperrt werden soll, und dass er sinngemäss geltend macht, dass das Gebot der Rechtsgleichheit verletzt werde.