3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In seinem Schreiben vom 8. Dezember 2017 beantragte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werde. Zur Begründung verwies es auf seinen Entscheid sowie die Amts- und Fachberichte. In ihrer Beschwerdeantwort vom 22. Dezember 2017 beantragten die Beschwerdegegnerinnen die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde. Zur Begründung wiesen sie insbesondere darauf hin, das 1 VGE 2015/180/181/186