Zudem änderten sie das Bauprojekt mit Eingabe vom 2. August 2017 insofern ab, als sie anstelle des schwenkbaren Geländers einen Pfosten auf der H.________strasse vorsahen. Mit Gesamtentscheid vom 27. Oktober 2017 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland die Baubewilligung. 2. Gegen die Baubewilligung vom 27. Oktober 2017 reichte der Beschwerdeführer am 14. November 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt sinngemäss, das Setzen eines Pfostens auf der H.________strasse sei nicht zu bewilligen.