ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Das Verwaltungsgericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde abgewiesen (VGE 2018/88 vom 7.11.2018). RA Nr. 110/2017/148 Bern, 2. März 2018 in der Beschwerdesache zwischen Herrn A.________ Beschwerdeführer und Einwohnergemeinde Mattstetten, Urtenenstrasse 2, 3322 Mattstetten Beschwerdegegnerin 1 Einwohnergemeinde Urtenen-Schönbühl, Gemeindeverwaltung, Zentrumsplatz 8, Postfach, 3322 Urtenen-Schönbühl Beschwerdegegnerin 2 alle vertreten durch Herrn Fürsprecher B.________ sowie