g) Die Auflage des vorinstanzlichen Entscheids (Ziffer 4.2.1, drittes Lemma, erster Satz und Ziffer 4.2.5, erstes Lemma, erster Satz), wonach die D.________strasse und die seitliche private Quartierzufahrtsstrasse nicht als Ablade- und Umschlagplatz für Baufahrzeuge genutzt werden dürfen, ist unverhältnismässig und wird in Gutheissung der Beschwerde aufgehoben. 4. Kosten