Baustellenkonzepts (vgl. unten, E. 3f) zeigen müssen. Gleiches gilt für die seitliche Quartierzufahrtsstrasse, welche als Sackgasse nur wenige Grundstücke erschliesst und zumindest für kleinere Baufahrzeuge als Umschlag- und Parkplatz benutzt werden kann, ohne dass dabei die Durchfahrt verunmöglicht wird oder die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. Damit geht das mittels Auflage verfügte Verbot zu weit und ist zum Erreichen des angestrebten Ziels (Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Durchfahrt für die Notfalldienste) nicht erforderlich.