Bei der D.________strasse handelt es sich um eine beidseitig befahrbare Gemeindestrasse mit Trottoir. Die temporäre Benützung dieses Strassenabschnitts als Umschlag- und Parkplatz für Baufahrzeuge ist daher möglich, ohne dass die Strasse ganz blockiert würde. Das Bauvorhaben befindet sich sodann im Bereich einer Rechtskurve, aufgrund des unbebauten Feldes auf der rechten Strassenseite ist die Strasse jedoch auf längerer Distanz gut überblickbar.12