In der Eingabe vom 12. März 2018 ergänzte die Vorinstanz sodann, die D._________strasse diene der Erschliessung mehrerer Ortsteile und werde als Kindergarten- und Schulweg genutzt. Es bestehe daher ein öffentliches Interesse an der dauernden Offenhaltung und der reibungslosen und sicheren Zirkulation auf dieser Strasse. Der an die Bauparzelle angrenzende Strassenabschnitt sei nicht ohne weiteres unbedenklich. Das Abstellen von Grossfahrzeugen würde zu einer Verengung im Kurvenbereich führen, die Sichtverhältnisse würden beeinträchtigt. Es bestehe die Gefahr, dass Fahrzeuge das Trottoir überfahren müssten. Die Verkehrssicherheit werde beeinträchtigt.