Folgendes festgehalten (Ziffer 4.2.1 drittes Lemma, Ziffer 4.2.5 erstes Lemma): "Die D.________strasse und die seitliche private Quartierzufahrtstrasse dürfen nicht als RA Nr. 110/2017/147 2 Umschlag- und Parkplatz für Baufahrzeuge genutzt werden. Handwerker haben auf den öffentlichen Parkplätzen der Gemeinde (gebührenpflichtig) oder auf der Bauparzelle zu parkieren".