1. Die Beschwerdeführerin reichte am 31. Mai 2016 bei der Gemeinde Aeschi bei Spiez ein Baugesuch ein für den Abbruch einer bestehenden Garage und den Neubau eines Dreifamilienhauses mit Carport auf der Parzelle Aeschi bei Spiez Grundbuchblatt Nr. C.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben gingen mehrere Einsprachen ein. Mit Gesamtentscheid vom 20. Oktober 2017 erteilte das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental die Baubewilligung. Als Auflage wurde dabei u.a. Folgendes festgehalten