c) Soweit sich die Beschwerdeführenden in ihrer Stellungnahme vom 10. März 2018 im Zusammenhang mit den Fassadenoberflächen auf die Aussage der Stadt Biel in Ziff. 3.4.1 der Stellungnahme vom 22. Dezember 2017 beziehen, wonach "die Fassaden hinsichtlich Bausubstanz in aussagekräftigem, denkmalrelevantem Masse überliefert" seien, so wurde diese Aussage von der Stadt Biel im Zusammenhang mit den strittigen Fensteröffnungen gemacht und bezieht sich daher nicht speziell auf den umstrittenen Kratzputz. Zum Kratzputz äussert sich die Stadt Biel in Ziff. 3.4.4 ihrer Stellungnahme vom 22. Dezember