Die Herstellung von Kratzputzen sei ein Zeugnis hoher handwerklicher Putzkunst. Die spezielle Eigenschaft des Glitterns und damit ein Teil der Denkmalwürdigkeit gehe durch einen unüberlegten Farbanstrich unwiederbringlich verloren. Bereits anlässlich des ersten Augenscheins sei von der städtischen Denkmalpflege ein grosses Augenmerk auf die Fassadenoberfläche gelegt worden. In der Aktennotiz vom 5. Februar 2015 sei festgehalten worden, dass in jedem Fall vor Interventionen Abklärungen durch einen Restaurator zu machen seien.