Mit Blick auf die eben gemachten Ausführungen betreffend ambivalenter Architektur ist es aber nicht richtig, dass die vorhandene Aussentreppe im Erdgeschoss und die grosse Fensterfront im Obergeschoss schon heute den beantragten Zusammenschluss der Fenstertüren im Erdgeschoss der Südfassade zu einer einzigen Fensterfront präjudizieren. Die zwei Fenstertüren inklusive den zugehörigen Fensterläden ergeben mit der vorhandenen Aussentreppe ein deutlich stimmigeres Bild als ein Zusammenschluss der beiden Fenstertüren zu einer einzigen grossen Fensteröffnung.