Zwar war damit entgegen der Vermutung der Stadt Biel von den Beschwerdeführenden nicht die an die Nordfassade angelehnte Treppe östlich des Windfangs, sondern die dreistufige Aussentreppe im Erdgeschoss der Südfassade angesprochen. Mit Blick auf die eben gemachten Ausführungen betreffend ambivalenter Architektur ist es aber nicht richtig, dass die vorhandene Aussentreppe im Erdgeschoss und die grosse Fensterfront im Obergeschoss schon heute den beantragten Zusammenschluss der Fenstertüren im Erdgeschoss der Südfassade zu einer einzigen Fensterfront präjudizieren.