c) An der überzeugenden Fachmeinung vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass in der Stellungnahme der Stadt Biel vom 22. Dezember 2017 ein Missverständnis betreffend die von den Beschwerdeführenden genannte "vorhandene Treppe" vorliegt. Zwar war damit entgegen der Vermutung der Stadt Biel von den Beschwerdeführenden nicht die an die Nordfassade angelehnte Treppe östlich des Windfangs, sondern die dreistufige Aussentreppe im Erdgeschoss der Südfassade angesprochen.