Den Plänen der ursprünglichen Baubewilligung vom 18. Mai 1928 lässt sich entnehmen, dass der Architekt bezüglich der in der Mittelachse angeordneten Öffnungen der Südfassade im Erd- und Obergeschoss bewusst ein deutlich unterscheidbares gestalterisches Verhalten gewählt hat.11 Dies ist heute noch an den schmalen, aus der Bauzeit stammenden Öffnungseinfassungen aus Kunststein ablesbar. Im Erdgeschoss handelt es sich eindeutig um zwei Einzelfenster mit entsprechend gemauerter Mittelpartie, im Obergeschoss erstreckt sich die Umrahmung der ursprünglichen Loggia bis zu den Aussenkanten der 9 Nathalie Guex, Betrachtungen zum Thema Denkmalpflege und Baubewilligungsverfahren, Ziff. 3.1, in KPG-