Diese Fachmeinung überzeugt. Bis auf die Fenster ist die Südfassade hinsichtlich Bausubstanz in aussagekräftigem und damit denkmalrelevantem Mass überliefert. Davon zeugen auch die vorhandenen Bilder.10 Insbesondere sind auch die umstrittenen Fensteröffnungen in der Mittelachse der Südfassade in ihrem Öffnungslicht und einschliesslich ihrer feinen Kunststeinfassung original überliefert. Den Plänen der ursprünglichen Baubewilligung vom 18. Mai 1928 lässt sich entnehmen, dass der Architekt bezüglich der in der Mittelachse angeordneten Öffnungen der Südfassade im Erd- und Obergeschoss bewusst ein deutlich unterscheidbares gestalterisches Verhalten gewählt hat.11