Damit habe sich die Denkmalpflege nicht auseinandergesetzt und sie habe keine entsprechende Güterabwägung vorgenommen. Weshalb das von der Denkmalpflege erwähnte "grosse Loch" im Erdgeschoss das Erscheinungsbild deutlich entfremden solle, sei mit Blick auf die Treppe und das Fenster im Obergeschoss nicht nachvollziehbar. Da der betroffene Teil der Südfassade von der Strasse her kaum einsehbar sei, sei die Umgestaltung der Südfassade kaum öffentlichkeitswirksam.