der Vorinstanz fehle eine Güterabwägung, wie weit die Beibehaltung des aktuellen Zustands der Südfassade den Gewinn an Wohnqualität für die Beschwerdeführenden überwiege. Das beantragte Fenster im Erdgeschoss würde viel mehr Licht einlassen und ihnen einen ungehinderten Blick in den Garten erlauben, was das Wohlbefinden im Wohnund Esszimmer enorm steigern würde. Zudem würde auch der finstere Gang vom zusätzlichen Licht profitieren.