Und selbst in Kenntnis des negativen Fachberichts der städtischen Denkmalpflege im aktuellen Baubewilligungsverfahren haben die Beschwerdeführenden vor der Vorinstanz die Denkmalqualität nicht bestritten. Insofern stellt sich die Frage, ob diese Rüge in diesem Baubeschwerdeverfahren zu spät kommt.