durchsetzt mit Elementen der Neuen Sachlichkeit." Das Bauinventar der Stadt Biel wurde mit Verfügung des Amts für Kultur des Kantons Bern vom 14. Oktober 2003 in Kraft gesetzt, es handelt sich somit um ein Inventar gemäss Art. 10d Abs. 1 Bst. a BauG. Eine grundeigentümerverbindliche Überführung des Bauinventars in die Nutzungsplanung hat nicht stattgefunden: Gemäss Stellungnahme der Stadt Biel vom 22. Dezember 2017 ist das Bauinventar verwaltungsanweisend und bindet die Eigentümer und Eigentümerinnen eines aufgenommenen Objekts nicht.