f) Die KDP hat im vorinstanzlichen Verfahren keine förmliche Stellungnahme abgegeben und wurde durch die städtische Denkmalpflege lediglich informell beigezogen. Dies ist nicht zu beanstanden, im Rahmen der Meinungsbildung ist ein informeller Austausch unter Fachstellen zulässig. Auch im Beschwerdeverfahren hat die KDP in ihrer Eingabe vom 14. Dezember 2017 mit Verweis auf die ausschliessliche Zuständigkeit der städtischen Denkmalpflege lediglich kommentarlos von der Beschwerde Kenntnis genommen. Die KDP spielt somit im vorliegenden Verfahren keine Rolle, weshalb ihr Verhalten nicht weiter geprüft werden muss.