Auch im Zusammenhang mit der angesprochenen Vorgeschichte zu beurteilen ist der Vorwurf der Beschwerdeführenden, die städtische Denkmalpflege habe an der Besprechung vor Ort vom 29. August 2017 nicht teilgenommen. Die städtische Denkmalpflege war zuvor schon mehrfach vor Ort und hatte sich bereits ein persönliches Bild gemacht, zumal auch die Gestaltung der Südfassade schon im ersten Baubewilligungsverfahren ein Thema war. Der Vorwurf ist daher unbegründet.