Bereits damals hatte die Denkmalpflege gemäss Darstellung der Stadt Biel signalisiert, dass eine Umgestaltung der Südfassade im Sinne des nun zu beurteilenden Baugesuchs Teil B aus ihrer Sicht nicht möglich sei. Dem entspricht auch die Textstelle in der Baubewilligung vom 19. Oktober 2015, wonach die Südfront an den ursprünglichen Zustand angenähert werde – das aktuelle Baugesuch Teil B widerspricht einer solchen Annäherung. Somit sind die Äusserungen und das Verhalten der städtischen Denkmalpflege im vorliegenden Verfahren auch unter Berücksichtigung dieser Vorgeschichte zu beurteilen.