e) Was die angebliche Weigerung der städtischen Denkmalpflege bzw. der Vorinstanz betrifft, auf ihre ursprüngliche Einschätzung zurückzukommen, so gilt es zunächst zu berücksichtigen, dass bereits im ersten Baubewilligungsverfahren, welches mit der Baubewilligung vom 19. Oktober 2015 abgeschlossen wurde, ein Austausch mit der Fachstelle Denkmalpflege der Stadt Biel stattfand. Bereits damals hatte die Denkmalpflege gemäss Darstellung der Stadt Biel signalisiert, dass eine Umgestaltung der Südfassade im Sinne des nun zu beurteilenden Baugesuchs Teil B aus ihrer Sicht nicht möglich sei.