Praxis nichts daran zu ändern, dass letztlich jedes Baudenkmal individuell zu beurteilen und jeder bauliche Eingriff an einem solchen Objekt konkret auf seine Verträglichkeit mit den Vorschriften der Denkmalpflege zu prüfen ist. Eine solche Prüfung hat hier stattgefunden. Dass die Beschwerdeführenden mit dem vorinstanzlichen Ergebnis dieser Prüfung nicht einverstanden sind, betrifft eine materielle Frage und vermag die Rechtmässigkeit des vorinstanzlichen Verfahrens nicht in Zweifel zu ziehen. Ob der angefochtene Bauentscheid auch inhaltlich zu überzeugen vermag, wird später zu prüfen sein.