Indem die Verfahrensleiterin die Beschwerdeführenden aufforderte, die Ausführungsdetails sowie die Anpassungen der Projektänderung direkt mit der städtischen Denkmalpflege zu besprechen und anschliessend die korrigierten Pläne einzureichen, gab diese implizit zu verstehen, dass die Baubewilligungsbehörde die Einschätzung der Denkmalpflege teilte. Nachdem sich die Beschwerdeführenden und die Instruktionsbehörde sowohl schriftlich als auch mündlich weiter ausgetauscht hatten, teilten die Beschwerdeführenden der Abteilung Stadtplanung mit E-Mail vom 14. September 2017 mit, sie würden am grossen Fenster im Erdgeschoss