Vorliegend informierte die Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel die Beschwerdeführenden mit E-Mail vom 9. August 2017 über die Stellungnahme der Fachstelle Denkmalpflege der Stadt Biel. Daraus geht hervor, dass der Teil B des Baugesuchs aus Sicht der Denkmalpflege nicht bewilligungsfähig ist.