Die Beschwerdeführenden, deren Baugesuch teilweise unter Auflagen bewilligt und teilweise abgewiesen wurde, sind durch den vorinstanzlichen Bauentscheid soweit die Auflagen und den Bauabschlag betreffend beschwert und daher zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde wird eingetreten. 2. Verfahrensantrag a) Die Beschwerdeführenden beantragen, es seien ihnen die Entscheidungsgrundlagen für den Bauabschlag durch die Stadt Biel herauszugeben, namentlich das Protokoll der internen Koordinationssitzung vom 29.8.2017 mit der kantonalen Denkmalpflege.