3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Neben der Stadt Biel gab es auch der Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) Gelegenheit zur Stellungnahme. Die KDP nahm mit Eingabe vom 14. Dezember 2017 kommentarlos von der Beschwerde Kenntnis. Die Stadt Biel beantragt in ihrer Stellungnahme vom 22. Dezember 2017 die Abweisung der Beschwerde. Nach Zustellung dieser beiden Eingaben sowie einer Telefonnotiz des Rechtsamts vom 27. Februar 2018 reichten die Beschwerdeführenden eine zusätzliche Stellungnahme vom 10. März 2018 ein.