2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 16. November 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellen folgende Anträge: "1. Der Bauabschlag für Teil B (…) sei aufzuheben und es sei (…) ein Bauentscheid mit Baubewilligung für Teil B zu erteilen. 2. Es seien die Entscheidungsgrundlagen für den Bauabschlag durch die Stadt Biel zu editieren, namentlich das Protokoll der internen Koordinationssitzung vom 29.8.2017 mit der kantonalen Denkmalpflege (…) und den Beschwerdeführern herauszugeben. 3. Es sei den Beschwerdeführern gemäss Art.