1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Verfahrenskosten des Bauentscheides der Einwohnergemeinde Wangenried vom 26. Oktober 2017 werden reduziert auf Fr. 353.--. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. RA Nr. 110/2017/145 8 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Frau A.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Wangenried, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben